Schulordnung

Albert – Schweitzer – Gemeinschaftsschule Albershausen

In unserer Schule treffen wir täglich viele Schüler, Lehrer, Jugendbegleiter und weitere an der Schule beschäftigte Personen. Jeder einzelne soll sich bei uns wohl fühlen dürfen und unbeschwert leben und lernen können. Insofern wollen wir einander freundlich, hilfsbereit und respektvoll begegnen. Da unsere Schulsachen die Grundlage unseres Lernens sind, gehen wir mit diesen sorgfältig um und achten auch das Eigentum anderer. Zudem ist uns eine angenehme, ordentliche und gepflegte Lernatmosphäre wichtig. Darum trägt jeder einzelne dazu bei, dass unser Schulhaus wie auch das Schulgelände sauber und gut erhalten bleibt.
Für unser gemeinsames Zusammenleben gelten folgende Regeln, die von allen zu befolgen sind:  
1. Unterrichtsbeginn  
    • Der Unterricht beginnt morgens um 7.40 Uhr und mittags um 14.05 Uhr. Alle Schüler (und deren Erziehungsberechtigte) achten darauf, dass sie pünktlich erscheinen (spätestens 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn).
    • Die Schüler dürfen sich ab 7.25 Uhr im Schulgebäude und in ihrem Zimmer aufhalten. Bei späterem Unterrichtsbeginn sowie bei Nachmittagsunterricht erscheinen die Schüler ebenfalls frühestens 15 Minuten vor Beginn der Stunde.
    • Für unsere Ganztageskinder besteht die Möglichkeit, die Ankommensstunden zu besuchen. In den ausgewiesenen Stunden ist ein flexibles Ankommen möglich (7.25 Uhr bis 8.25 Uhr)
 
2. Im Unterricht  
    • Jeder hat das Recht, ungestört lernen und arbeiten zu können. Darum muss sich jeder an die Klassenregeln halten.
    • Bücher und andere Lernmaterialien bekommt jeder kostenlos für ein Jahr geliehen. Damit diese Dinge auch noch von anderen gut genutzt werden können, gehen wir sorgfältig damit um.
    • Kaugummikauen ist in der Schule verboten. Wir essen und trinken während der Pausen.
3. Schulgebäude und Pausenhöfe  
    • In den Klassenzimmern, Gängen und im Treppenhaus rennen wir nicht, da dies zu gefährlich ist.
    • Unsere Jacken, Mützen etc. hängen wir an die Garderobe außerhalb der Klassenzimmer.  
    • Gegenstände, durch die andere Schüler oder man selbst verletzt werden kann, dürfen nicht in die Schule mitgenommen werden (z.B. Taschenmesser). Das Gleiche gilt für Waffenimitationen.  
    • Elektronische Geräte wie Handys oder MP3-Player müssen ausgeschaltet in der Schultasche bleiben. Ausgenommen davon ist die Mittagspause außerhalb des Schulgebäudes.  
    • Fahrräder, Motorroller  und Cityroller müssen am Fahrradständer an der Sporthalle abgestellt werden. Cityroller dürfen nicht ins Schulhaus mitgenommen werden.
    • Das Ausspucken auf den Boden ist äußerst unhygienisch und darum zu unterlassen.
    • Das Beschmieren von Mobiliar, Wänden und Türen ist verboten. Absichtliche Beschädigungen gehen auf Kosten der Erziehungsberechtigten.
    • Rauchen ist für alle Schüler verboten. Dies gilt auch für außerschulische Veranstaltungen.
 
3. Pausenordnung  
    • Während der Großen Pausen halten wir uns auf den Schulhöfen auf. Das Verbindungstreppenhaus dient lediglich dem Wechsel zwischen den Schulhöfen und zum Besuch der Toiletten.
    • Der Unterricht vor den Großen Pausen soll pünktlich beendet werden. Aufsichtslehrer befinden sich rechtzeitig zur Aufsicht auf dem Schulhof. Während der Großen Pausen sowie während der Mittagspause sind alle Klassenzimmer abgeschlossen. (Wenn ein Lehrer den Unterricht nicht rechtzeitig beendet, muss dieser dafür sorgen, dass seine Schüler das Schulhaus verlassen).
    • Wir verlassen das Schulgebäude in den Großen Pausen durch den „vorderen“ und „unteren“ Ausgang. Der „hintere“ Schulausgang darf nicht genutzt werden.
    • Unsere Toiletten sind nicht für Daueraufenthalte während der Großen Pausen vorgesehen.
    • Auf dem Kleinspielfeld dürfen sich Schüler, die mit einem Ball spielen, aufhalten. Für die Grundschüler ist das „hintere“ Tor vorgesehen, für Schüler ab Klasse 5 das „vordere“ Tor. Die abgedeckte Sprunggrube betreten wir nicht.
    • Auf den beiden anderen Pausenhöfen spielen wir nicht mit Bällen. Dies ist zu gefährlich.
    • Das Kleinspielfeld können wir nur bei trockenem Wetter nutzen, da es ansonsten zu rutschig ist.
    • Das Werfen von Gegenständen (Schneebällen, Dosen, usw.) ist wegen der großen Verletzungsgefahr unbedingt zu unterlassen.
 
4. Sonstiges  
    • Bei Krankheit muss die Schule am selbigen Tag bis 8.30 Uhr telefonisch oder schriftlich benachrichtigt werden. Ab dem 3. Abwesenheitstag muss eine schriftliche Entschuldigung vorliegen.
    • In besonderen Fällen (z.B. Familienfeiern) kann der Klassenlehrer bis zu 2 Tage Urlaub genehmigen. Für eine längere Beurlaubung ist die Schulleitung zuständig. Ein Antrag auf Beurlaubung muss vorher gestellt werden.
    • Während der Unterrichtzeit dürfen Grundschüler das Schulgelände nicht verlassen. Gemeinschaftsschüler dürfen dies nur mit der Erlaubnis des verantwortlichen Lehrers.
    • Wir vermeiden überflüssigen Müll und werfen Abfälle sortiert in die dafür vorgesehenen Behälter.